Die Förderung des Berufsstandes der Greenkeeper, insbesondere in den Bundesländern Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein.
2.
Seinen Mitgliedern die bestmöglichen Voraussetzungen zur Ausübung des Berufes und seiner Interessen zu bieten und ein freundschaftliches Verhältnis der Mitglieder untereinander zu fördern.